Mit Schalldämpfer-Erlaubnis geht die jagdpolitische Wende in NRW weiter

Einsatz dient Gehörschutz von Jägern und Jagdhunden und ist ab sofort erlaubt – Knall bleibt aber hörbar

7. November 2017, Dortmund (LJV). Schalldämpfer sind für Jagdgewehre ab sofort in Nordrhein-Westfalen erlaubt. Der entsprechende Erlass des Innenministeriums an die Waffenbehörden findet die volle Unterstützung des Landesjagdverbandes. „Hier wird eine alte Forderung von uns endlich erfüllt“, sagte NRW-Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg, „damit geht die jagdpolitische Wende im Land weiter.“ Innenminister Herbert Reul und Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking hatten zuvor mitgeteilt, dass mit der Entscheidung das Gehör von Jägern und Jagdhunden geschützt werden soll.

In anderen Bundesländern gilt diese Regelung bereits. Mit Schalldämpfer wird der Schussknall um etwa 20 bis 30 Dezibel reduziert, bleibt aber deutlich hörbar. Für das Gehör der Jäger und ihrer Hunde bedeutet der Erlass nun auch in NRW praktizierten Arbeits- und Tierschutz. Die Sicherheit Dritter wird durch den Einsatz von Schalldämpfern bei der Jagdausübung aber nicht gefährdet. Denn auch für sie bleibt der Knall, anders als in vielen Filmen dargestellt, auf weite Entfernung gut zu hören.

Der Landesjagdverband weist darauf hin, dass auch künftig keinen Schalldämpfer einsetzen
muss, wer das nicht will oder kann. Nicht für jeden Waffentyp stehen Schalldämpfer zur Verfügung.