5. Januar 2018, Dortmund (LJV). Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat per Erlass vom 4. Januar 2018 die Unteren Jagdbehörden gebeten, die Schonzeiten für alles Schwarzwild auf allen bejagbaren Flächen mit sofortiger Wirkung bis zum 31. März 2021 aufzuheben. „Die Schonzeit für Schwarzwild ist damit aus Gründen der Landeskultur i. S. von § 22 Absatz 3 BJagdG Satz 1 landesweit ganzjährig aufgehoben“, so das Ministerium.
Ausgenommen von dieser Schonzeitaufhebung sind nur Bachen mit gestreiften Frischlingen unter ca. 25 kg.
Das NRW-Landwirtschaftsministerium begründet diesen Schritt mit der aktuellen Entwicklung des ASP-Seuchengeschehens in Polen und Tschechien sowie mit sehr hohen Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen, Sportanlagen sowie Grünflächen in befriedeten Bezirken.
Zugleich soll die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung NRW kurzfristig ein Bejagungskonzept erstellen, um eine waidgerechte Jagdausübung sicherzustellen.